Wichtige Informationen zum Unternehmensrecht

Im Jahr 2017 wurde nach EU-Vorgaben das sog. Transparenzregister in Deutschland errichtet. Dabei handelt es sich um ein von anderen Registern (beispielsweise Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Handelsregister) unabhängiges Instrument zur Erfassung unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich Berechtigter an Gesellschaften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Register wird rein elektronisch beim Bundesanzeiger-Verlag geführt.

 

Eintragungspflichtig sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar an „Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen“, also insbesondere Gesellschaften aller Art, beteiligt sind. Mitteilungspflichtig sind dabei auch Veränderungen bei den Beteiligungsverhältnissen. Einsicht in das Register wird auf Antrag nach Prüfung eines bestehenden rechtlichen Interesses gewährt.

 

Bisher waren u.a. GmbHs von einer gesonderten Eintragung befreit, wenn sie mit einer Gesellschafterliste im Handelsregister standen. Dieses „Privileg“ fällt zum 30.06.2022 weg – dann sind alle wirtschaftlich Berechtigten (Beteiligung über 25 %) eintragungspflichtig! Bestimmte andere Gesellschaftsformen, insbesondere AG´s, mußten schon bis zum 31.03.2022 eingetragen sein; andere Rechtsformen (z.B. OHG´s, KG´s) müssen bis zum 31.12.2022 ihre Eintragung vornehmen. Nach wie vor gibt es ein Privileg für Vereine, bei denen eine automatische Eintragung des Vorstands aus dem Vereinsregister erfolgt.

 

Bei Unterlassung drohen teilweise empfindliche Bußgelder – die bei anderen Gesellschaften, für die die Eintragungsfrist schon abgelaufen ist (z.B. AG etc.), schon recht munter verhängt werden. Das kann im 3-stelligen Eurobereich bleiben, aber auch deutlich höher ausfallen – das Maximum liegt bei 150.000 €.

 

Grundsätzlich kann jeder Berechtigte selbst die Eintragung vornehmen. Dazu muss er beim Transparenzregister ein Nutzerkonto anlegen und zunächst die transparenzpflichtige Einheit (Gesellschaft) registrieren. Danach können zu dieser Einheit die wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden.

 

Viele haben diese Verpflichtungen bereits erfüllt, es gibt aber auch viele, die sich darüber nicht im Klaren sind oder nicht rechtzeitig realisieren können. Wir helfen gern weiter, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Nehmen Sie dann bitte zeitnah Kontakt mit unserer Geschäftsstelle unter (E-Mail, Telefon) auf. Für eine Pauschale übernimmt ein im Verein tätiger Rechtsanwalt den gesamten Registrierungsprozess für Sie.

 

Ihr Kontakt für weitere Fragen:

RA Daniel Prauka | 03671 - 573910